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Wohnraumvermessung Großhansdorf

Wohnraumvermessung Großhansdorf - Jeder Quadratmeter zählt

Wer eine Immobilie kauft, mietet oder vermietet sollte die Flächenangaben prüfen - denn die Wohnfläche weicht oft von den Angaben im Mietvertrag ab. Gerade bei Verkauf und Vermietung spielt der Wohnraum im Vertrag eine große Rolle, da sich der Kaufpreis oder die Miete nach der Größe misst.

Unter der Wohnfläche versteht man die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Auf welche Räume dies zutrifft, ist je nach verwendeter Berechnungsart unterschiedlich. Viele Banken gaben sich im Rahmen der Baufinanzierung bis vor einigen Jahren noch mit selbst gezeichneten Grundrissen und selbst vermessenen Wohnflächen zufrieden. Dies hat sich in den letzten Jahren geändert.

Vor allem bei älteren Wohnungen und Häusern kommt es häufiger vor, dass die benötigten Dokumente verloren gegangen sind oder aufgrund von baulichen Veränderungen nicht mehr mit den aktuell tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen.

Eine professionelle Wohnflächenmessung in Großhansdorf schützt vor Schadensersatz

Für die Ertragswertberechnung stellt die Wohnfläche eine wichtige Komponente dar. Sie ist die Grundlage für Betriebs- und Nebenkosten und bestimmt die Höhe der Mieteinnahmen. Bei ca. 80 % aller Mietverträge weicht schätzungsweise die tatsächliche Wohnfläche von den im Vertrag angegeben Wohnflächen ab. Da die Wohnflächenvermessungen häufig ohne Hinzuziehung einer Fachperson erstellt wird.

Im privaten Bereich können bei falschen Wohnflächenangaben Schadensersatzforderungen drohen. Immobilienpreise werden in der Regel mit einem Preis pro Quadratmeter angegeben. Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln. Durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum, oder auf Grundlage einer Bauzeichnung ist die Grundfläche zu ermitteln. Sie können der Wohnflächenverordnung (WoFIV) entnehmen, was zu und wieviel von der Grundfläche als Wohnfläche ausgewiesen werden muss.

Wohnflächenberechnungen die vor 2004 nach DIN 283 oder DIN 277 erstellt wurden, sind nach neuster Rechtsprechung nicht mehr gültig und können zu Regressansprüchen bei Verkauf oder Vermietung führen.

Ihr Vorteil und Mehrwert einer Wohnflächenberechnung

Der Mehrwert einer Wohnflächenvermessung liegt auf der Hand. Ihre Vorteile sind z. B.:

  • Sie zahlen als Mieter nicht für eine Wohnfläche die Sie gar nicht haben
  • Betriebskosten sind genau definierbar
  • Schützt vor Schadensersatzforderungen
  • Vermeidung von Strafen/Bußgelder
  • Anpassung der Miete

Grundsätzlich ist ein Ortstermin erforderlich, um das Aufmaß zu vereinbaren. Die Grundvoraussetzung ist ein fertig gestellter Wohnraum. Der Sachverständige geht zur Flächenberechnung bei der Wohnraumvermessung durch alle, der zur Wohnfläche gehörenden Räume. In der Regel wird hierzu keine Grundrisszeichnung angefertigt. Anhand der Geschoss- und Raumbezeichnungen werden die Wohnflächen in der Wohnflächenberechnung des Sachverständigen ausgewiesen.

Was gehört zur Wohnflächenberechnung?

Die Wohnfläche entspricht nicht automatisch der Grundfläche dieser Räume. Welche Räume und Flächen Eigentümer und Mieter bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen, regelt die Wohnflächenverordnung. Alle Räume, die zu einer Wohnung gehören, gehen in die Berechnung ein. Die Raumhöhe spielt dabei eine entscheidende Rolle. Zu 100 % anzurechnen ist die Grundfläche bei Räumen, die mindestens zwei Meter hoch sind. Bei Räumen die mindestens einen Meter hoch, aber niedriger als zwei Meter sind, wie bei Dachschrägen, zählen nur zu 50 % der Grundfläche. Beträgt die Raumhöhe unter einem Meter, wird die entsprechende Grundfläche nicht bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Das Gleiche gilt für die Fläche unter Treppen. Sonderregelungen gelten für andere Räume und Flächen wie z. B. Loggien, Balkone, Dachgärten und Terrassen. Flächen wie Garagen, Keller, Waschräume und Heizungsräume etc. zählen nicht dazu.

Wer kann eine Wohnflächenberechnung durchführen?

Grundsätzlich sollte die Wohnraumvermessung von geeignetem und qualifiziertem Fachpersonal wie z. B. einem Sachverständigen oder Architekten durchgeführt werden. Diese kennen sich mit den Berechnungsvorschriften aus und wissen, welche Flächen und Räume wie zu berücksichtigen sind.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die Wohnfläche berechnet?

Auf Grundlage der Wohnflächenverordnung wird die Wohnflächenberechnung bestimmt. Sofern es einen Rechtsstreit um die Wohnfläche gibt, ist diese die vorgesehene Berechnungsform der Gerichte. Ebenso wird diese von Banken als geeignete Berechnungsform für bewohnte Immobilien genutzt.

Welche Konsequenzen drohen bei einer falschen Wohnflächenberechnung?

Bei einer stark abweichenden und somit unrichtigen Vermessung der Wohnfläche können Käufer einer Immobilie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Sachmangel nach § 437 BGB geltend machen. Dies kann dazu führen, dass ein Teil des Kaufpreises zurückgefordert wird und der Verkäufer somit einen niedrigeren Verkaufspreis erzielt. Ein Mieter kann bei einer unrichtigen Wohnflächenberechnung, durch den Vermieter, eine Mietminderung um die verlorene Wohnfläche geltend machen. Eine Abweichung der tatsächlichen von der mietvertraglich vereinbarten Wohnfläche von über 10 % wird grundsätzlich als Mangel angesehen, der zur Mietminderung berechtigt. Es ist dringend davon abzuraten Wohnraumvermessungen und -berechnungen eigenständig durchzuführen.

Wie viel kostet eine Wohnflächenberechnung in Großhansdorf?

Wenn Sie Ihren Wohnraum vermessen lassen möchten, sind die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängig. Je größer und umfangreicher die zu vermessene Immobilie ist, desto höher ist der Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten. Aufteilung und Anzahl der Räume spielen dabei ebenfalls eine Rolle. Unsere aktuellen Preise für eine Wohnraumvermessung finden Sie hier: Preise Wohnraumvermessung.

Wohnraumvermessung Großhansdorf


Unabhängige Gutachter Wohnraumvermessung Großhansdorf

Bauexperts Gutachter haben mindestens eine der nachfolgenden nachgewiesenen Qualifikationen von einer unabhängigen dritten Instanz:

  • öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter
  • Staatlich geprüfter Immobiliengutachter
  • Durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle zertifizierte Immobiliengutachter (z.B. TÜV Rheinland, TÜV Süd, DEKRA, IQ-Zert)


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